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BVerwG - Entscheidung vom 05.10.2004

2 B 90.04

Normen:
VwGO § 173
ZPO § 321a

Fundstellen:
DVBl 2005, 254
NJW 2005, 771
NVwZ 2005, 232
ZBR 2005, 134

Die außerordentliche Beschwerde des Klägers ist zu verwerfen, weil sie unstatthaft ist. Ein Rechtsbehelf gegen den angegriffenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den der Antrag des Klägers auf Zulassung der [...]
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