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BVerwG - Entscheidung vom 01.11.2004

4 VR 1000.04

Die mit Schreiben vom 28. September und Anlagen vom 27. September eingereichten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind unzulässig, weil sie nicht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an [...]
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