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BVerwG - Entscheidung vom 03.05.2004

5 C 1.03

Der Senat neigt dazu, eine Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG zu bejahen. Nach dieser Vorschrift kommt es darauf an, ob die Versagung des Aufnahmebescheides bzw. der Einbeziehung in einen solchen eine besondere Härte [...]
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