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BVerfG - Entscheidung vom 28.09.2004

2 BvR 2105/03

Normen:
GG Art. 13 Abs. 1
StPO § 102 § 103 § 105

Fundstellen:
NJW 2005, 275
NVwZ 2005, 437

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund fehlt (§§ 93a Abs. 2 , 93b BVerfGG ). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt ihr nicht zu, und sie dient auch nicht [...]
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