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BSG - Entscheidung vom 27.10.2004

B 2 U 23/04 R

Normen:
SGG § 161 Abs. 1 S. 3

Die Revision ist unzulässig. Sie erfüllt nicht die formellen Anforderungen, die das Gesetz an eine Sprungrevision stellt. Nach § 161 Abs 1 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) muss der Revisionskläger, wenn die [...]
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