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BAG - Entscheidung vom 15.06.2004

9 AZR 439/03

Normen:
EinigungsV Anlage I Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Maßgabe 14, Anlage I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Maßgabe 15
DDR-AGB § 14 Abs. 2
Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik § 31 Nr. 3 S. 1
DDR-Haushaltsgesetz (1990) § 13 Abs. 3 Unterabs. 1 S. 7
DDR-Personalvertretungsgesetz
Tarifvertrag über den Schutz der Mitarbeiter des Gesundheitswesens Wismut bei Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen vom 23. Juni 1990 (RSTV)

Fundstellen:
AuR 2004, 479
BAGE 111, 86
BB 2005, 336
NJ 2005, 143
NZA 2005, 428

Der Kläger war früher für das 'Gesundheitswesen Wismut' tätig und schied dort auf Grund betriebsbedingter Kündigung aus. Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte Freistaat ihm wegen seines Ausscheidens eine [...]
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