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BAG - Entscheidung vom 10.02.2004

9 AZR 89/03

Normen:
BGB § 315 Abs. 3
Altersteilzeitgesetz § 2
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit zwischen dem Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. und der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Landesbezirk Saar sowie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft Landesverband
Rheinland-Pfalz-Saar (TV ATZ - vom 1. April 1999) §§ 2 3

Fundstellen:
BAGReport 2004, 245
NZA 2004, 872

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Kläger verpflichtet ist. Der am 3. Februar 1943 geborene Kläger ist seit Dezember 1995 bei der Beklagten als Verkäufer [...]
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