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ArbG Berlin - Entscheidung vom 01.09.2004

14 Ca 5824/04

Fundstellen:
AuR 2005, 347

Von der Abfassung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil gem. § 64 Abs. 2 ,3 ArbGG gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Die Klage gegen die Beklagte ist unzulässig, weil [...]
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