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AG Osnabrück - Entscheidung vom 02.12.2004

42 C 301/04 (XX)

Normen:
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.478,98 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2004 sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen. 2. Die [...]
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