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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.06.2003

13 S 2685/02

Normen:
GG Art. 6
AuslG § 19 Abs. 1
AuslG § 19 Abs. 2
AuslG § 23 Abs. 3

Fundstellen:
ZAR 2003, 287

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Unrecht abgelehnt. Der - zulässige - Antrag, die aufschiebende Wirkung [...]
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