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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 26.09.2003

8 B 11491/03

Normen:
GemO (F: 1994) § 22 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1, 2, § 22

Fundstellen:
BauR 2004, 42
BRS 66 Nr. 45
NVwZ-RR 2004, 134

Der Bebauungsplan 'Schulweg' der Antragsgegnerin wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu tragen. Der Wert des [...]
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