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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.04.2003

14 U 90/01

Normen:
BGB § 611
BGB § 812
SGB V § 11 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4
SGB V § 27
GOÄ § 1 Abs. 1
GOÄ § 2 Abs. 1

Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld und Rückzahlung des bezahlten Arzthonorars nach einer Schönheitsoperation. Die Klägerin ließ sich am 09.10.1997 beim Beklagten, einem niedergelassenen Chirurgen, über die Entfernung [...]
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