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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 26.03.2003

17 UF 57/03

Normen:
BGB § 1612b

Fundstellen:
FamRZ 2004, 219
OLGReport-Stuttgart 2003, 440

Die Erfolgsaussicht der Berufung hängt ab von der Frage, ob auf den Unterhaltsanspruch (ggf. auch Bedarf) der Klägerin das Kindergeld in Höhe von 154 EURO entgegen der Regel in § 1612 b Abs. 1 BGB nicht nur zur Hälfte, [...]
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