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OLG München - Entscheidung vom 15.07.2003

29 W 1752/03

Normen:
MarkenG § 14

Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 367

I. Die Parteien streiten darum, wer die Verfahrenskosten nach übereinstimmender Erledigung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu tragen hat. Der Antragsteller ist Inhaber der Wortmarke Nr. 300 44 [...]
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