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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.08.2003

12 U 60/03

Normen:
VGB 88 § 7 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 486
VersR 2004, 105
ZfS 2003, 505

Der Kläger begehrt aus einer Gebäudeversicherung, der die VGB 88 zugrunde liegen, Erstattung der Kosten der Beseitigung einer undichten Rohrleitung und des Aufwands für die Neuanlage einer Abwasserleitung. In die [...]
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