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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.05.2003

28 U 150/02

Normen:
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 281 Abs. 5
BGB § 286 Abs. 1 S. 1
BGB § 288 Abs. 1
BGB §§ 293 ff.
BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 323
BGB § 326 Abs. 5
BGB § 346 Abs. 1
BGB § 433
BGB § 434
BGB § 437 Nr. 2
BGB § 474 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1360
OLGReport-Hamm 2004, 18
ZGS 2003, 394

A. Gem. §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 S. 1, 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO wird von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen abgesehen. B. Die zulässige Berufung ist unbegründet. I. Der Kläger kann von der [...]
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