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OLG Hamm - Entscheidung vom 26.09.2003

2 Ws 222/03

Normen:
StPO § 273
StPO § 274
StPO § 302

Durch Urteil des Amtsgerichts Herne vom 31. März 2003 wurde der Angeklagte wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,- EURO verurteilt. Im [...]
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