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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.07.2003

23 W 141/03

Normen:
BRAGO § 11
BRAGO § 23 Abs. 1
BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 3
ZPO § 91a
ZPO § 98
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2004, 14

Die zulässige Beschwerde ist ganz überwiegend begründet. Die von der Verfügungsklägerin nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 Euro angemeldete Vergleichsgebühr gemäß §§ 11 , 23 Abs. 1 BRAGO von 686,00 Euro hat der [...]
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