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LAG Niedersachsen - Entscheidung vom 30.09.2003

13 Sa 570/03

Normen:
BGB § 615
TzBfG § 14 Abs. 4
TzBfG § 21

Fundstellen:
AuA 2004, 40
AuA 2004, 50
LAGReport 2004, 65
NZA-RR 2004, 194

Der Kläger begehrt Vergütung für Oktober und November 2002 in Höhe von insgesamt 4.800,-- EURO. Er stützt seinen Anspruch auf Annahmeverzug, § 615 BGB . Die Beklagte wendet böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs [...]
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