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LAG Köln - Entscheidung vom 05.05.2003

12 Ta 133/03

Normen:
BGB § 630
ZPO § 93
ZPO § 940

Fundstellen:
AuA 2003, 54
AuR 2003, 399
LAGReport 2003, 304

I. Die Antragstellerin macht im Wege der einstweiligen Verfügung einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend. Sie war vom 01.01.1974 bis 28.02.2003 bei der Antragsgegnerin als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das [...]
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