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LAG Köln - Entscheidung vom 17.03.2003

7 Ta 350/02

Normen:
BRAGO § 128
BRAGO § 23 Abs. 1

I. Im Hauptsacheverfahren Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 5787/02 schlossen die Parteien am 24.07.2002 einen Widerrufsvergleich, dessen Gegenstände einen um 636,36 EURO höheren Wert aufwiesen als die Streitgegenstände des [...]
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