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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.07.2003

16 Ta 178/03

Normen:
ZPO § 91
ArbGG § 12 a Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2003, 1321

I. Der Kläger (Antragsteller) wohnt in N.. Sein Prozessbevollmächtigter hat seine Kanzlei in G. bei N.. Der vom Kläger gegen die Beklagte (Antragsgegnerin) geführte Berufungsrechtsstreit fand vor dem [...]
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