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KG - Entscheidung vom 24.07.2003

22 U 221/03

Normen:
ZPO § 707 Abs. 1
ZPO § 712
ZPO § 719
BGB § 719 Abs. 1

Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 313

Dem Antrag des Beklagten zu 1., die Zwangsvollstreckung einstweilen gegen Sicherheitsleistung einzustellen, ist gemäß §§ 707 Abs. 1 , 719 ZPO stattzugeben, weil die Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Es [...]
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