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KG - Entscheidung vom 06.05.2003

1 W 121/03

Normen:
FGG § 139
FGG § 140a Abs. 1 Satz 4
FGG § 140a Abs. 2 Satz 1
HGB § 325
HGB § 335a
KostO § 119 Abs. 2
KostO § 119 Abs. 5 Satz 1
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
FGPrax 2003, 276
GmbHR 2003, 1357
KGReport-Berlin 2004, 10
NJW-RR 2004, 67
NZG 2003, 1119
Rpfleger 2004, 52

Die sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig, weil sie kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 140a Abs. 2 Satz 1 FGG findet auf das vorliegende Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335a HGB gegen die Beteiligten als [...]
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