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FG Nürnberg - Entscheidung vom 22.05.2003

IV 331/00

Normen:
AO § 129 Satz 1
ErbStG § 19 Abs. 1

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Berichtigung einer Erbschaftsteuerfestsetzung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gegeben sind. Der Kläger wurde Alleinerbe kraft Verfügung von Todes wegen der am [...]
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