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BayObLG - Entscheidung vom 10.04.2003

1Z AR 25/03

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 38

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 2, eine GmbH mit Sitz in Krefeld, und deren in Düsseldorf wohnhaften Geschäftsführer, den Beklagten zu 1, als Gesamtschuldner auf Zahlung von 7685,64 Euro in Anspruch. Die Klägerin [...]
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