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BayObLG - Entscheidung vom 07.07.2003

1Z BR 8/03

Normen:
BGB § 1836 § 1908e § 1915
FGG § 67 Abs. 3

Fundstellen:
BayObLGZ 2003 Nr. 28
BayObLGZ 2003, 164
FGPrax 2003, 225
FamRZ 2003, 1588
NJW 2003, 3584
OLGReport-BayObLG 2003, 384

I. Der Beteiligte zu 1 ist ein Verein, dem nach § 54 SGB VIII die Erlaubnis zum Führen von Pflegschaften und Vormundschaften erteilt worden ist. Mit Beschlüssen des Amtsgerichts vom 12.4./2.5.2001 wurde der Beteiligte [...]
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