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BayObLG - Entscheidung vom 10.07.2003

2Z BR 17/03

Normen:
WEG § 21 Abs. 3

Fundstellen:
NZM 2003, 807
ZMR 2003, 858

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsteller gehört eine Wohnung; sein Miteigentumsanteil beträgt 79/10000. Der Antragsgegner zu 1 ist Eigentümer [...]
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