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BayObLG - Entscheidung vom 07.01.2003

1Z AR 173/02

Normen:
ZPO § 767 § 794 Abs. 1 Nr. 5 § 797 Abs. 5

I. Der Kläger hat mit Urkunde des Notars N in Köln vom 11.8.1993 unter Einschaltung einer Treuhandgesellschaft einen Kauf- und Werklieferungsvertrag mit Auflassung bezüglich eines Anteils an einer auf einem Grundstück [...]
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