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BayObLG - Entscheidung vom 16.10.2003

1Z AR 115/03

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 38 Abs. 1
HGB § 1 Abs. 2 § 105 Abs. 1

I. Die Klägerin vertreibt Mode der Marke B als Rechtsnachfolgerin der Firma A. Diese stand in Geschäftsbeziehung zu einem Geschäft in Hof, das unter der Bezeichnung 'C' auftrat. Nach dem Briefpapier dieses Geschäfts [...]
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