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BVerwG - Entscheidung vom 06.02.2003

5 C 15.02

Normen:
BSHG § 107

Fundstellen:
DVBl 2004, 46
DÖV 2003, 847
FamRZ 2003, 1553

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Erstattung der Kosten von Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 7 442,36 Ç (entspricht 14 555,97 DM) in Anspruch, die er Frau S. und ihrer minderjährigen Tochter in der Zeit vom 1. [...]
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