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BVerwG - Entscheidung vom 22.07.2003

3 B 67.03

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt weder auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) noch auf einen dem angefochtenen Urteil anhaftenden Verfahrensmangel (§ 132 [...]
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