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BVerwG - Entscheidung vom 24.01.2003

8 B 136.02

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Darlegungen rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht. 1. Die von der Beschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestellte Frage, ob der Zedent einer Forderung auch klagebefugt [...]
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