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BFH - Entscheidung vom 18.02.2003

XI B 5/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 809

1. Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist die Revision zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Nach ständiger Rechtsprechung ist einer Sache grundsätzliche Bedeutung [...]
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