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BFH - Entscheidung vom 03.02.2003

VIII B 166/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 119 Nr. 3, 4 § 155
ZPO § 227

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 929

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) nicht schlüssig dargelegt. Die in der Beschwerdeschrift [...]
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