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BFH - Entscheidung vom 26.05.2003

VI B 97/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
GG Art. 103

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1208

Die Beschwerde ist unbegründet. Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Mit dem Vorbringen, das Finanzgericht (FG) habe den Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten vom 7. Mai 2002 nicht berücksichtigt, [...]
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