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BFH - Entscheidung vom 06.10.2003

VIII S 5/03

Normen:
FGO § 128 Abs. 4

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 346

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Nach Erledigung der Hauptsache hat das Finanzgericht (FG) die Kosten gegeneinander aufgehoben. Die hiergegen von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) [...]
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