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BFH - Entscheidung vom 24.07.2003

III B 78/02

Normen:
AO § 125 Abs. 2 Nr. 1 § 357 Abs. 2
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
InvZulG (1996) § 6

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1610

Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Investitionszulagenantrag nach dem Investitionszulagengesetz 1996 ( InvZulG 1996) per Fax [...]
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