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BFH - Entscheidung vom 05.02.2003

VII B 143/02

Normen:
InsO § 36 Abs. 1 § 80
StBerG § 46
ZPO § 87 Abs. 3, 4

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 663
ZInsO 2003, 375

Die nach § 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) statthafte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Dem Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Insolvenzverwalter), der sich für seine [...]
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