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BFH - Entscheidung vom 29.07.2003

V B 22/03

Normen:
SGB IV § 7 Abs. 4
UStG (1993) § 2 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1615

I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Streitjahren (1995 bis 1997) für ein Detektivbüro als 'Subunternehmer' tätig. Die Entlohnung richtete sich nach der Zahl der geleisteten Stunden, [...]
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