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BFH - Entscheidung vom 14.03.2003

IX B 93/02

Normen:
FGO §§ 69 128 Abs. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 818

Die Beschwerde ist nicht statthaft. Gemäß § 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung die Beschwerde nur dann gegeben, wenn das Finanzgericht (FG) diese [...]
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