Die beklagte Stadt ist Eigentümerin der Grundstücke Flst.Nrn. 246 und 298 an der M.-L.-Straße in K. Der Kläger ist seit 1991 Eigentümer des südlich angrenzenden Wohngrundstücks H.-S.-Str. 10. Die Grundstücke liegen im [...]
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