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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.04.2002

9 S 797/02

Normen:
GKG § 5 Abs. 5
GKG § 25 Abs. 3 Satz 1
VwGO § 67 Abs. 1 Satz 2
VwGO § 147 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2002, 1063

Die Beschwerde, mit der der Kläger eine Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 4.000,-- EUR festgesetzten Streitwerts auf 200,-- EUR erstrebt, ist zulässig, aber unbegründet. Der Zulässigkeit der Beschwerde steht [...]
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