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SchlHOLG - Entscheidung vom 22.05.2002

2 W 82/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 2
GVG § 23 Nr. 2c

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 381

Auf die gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 zulässige Vorlage des Landgerichts Lübeck ist das Amtsgericht Ahrensburg zum zuständigen Gericht zu bestimmen. Das Amtsgericht Ahrensburg ist gemäß § 23 Nr. 2 c GVG alter Fassung [...]
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