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SchlHOLG - Entscheidung vom 03.01.2002

9 W 162/01

Normen:
BRAGO § 6 Abs.1 S. 2

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 130

Die nach §§ 11 Abs. 1 RPflG , 104 , 567Abs. 3 , 577 Abs. 2 zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO war mit der Tätigkeit des Rechtsanwalts der Kläger und [...]
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