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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 09.04.2002

3 W 236/01

Normen:
InsO § 7 Abs. 3 § 6 Abs. 1 § 64 Abs. 3
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2 § 284
ZSEG § 16

Fundstellen:
JurBüro 2003, 39
OLGReport-Zweibrücken 2002, 379
Rpfleger 2002, 477

Die sofortige weitere Beschwerde ist zuzulassen, soweit sie die Berechnungsgrundlage der Vergütung und deren Verzinsung betrifft. Im Übrigen ist die Zulassung abzulehnen und das Rechtsmittel als unzulässig zu [...]
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