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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 13.12.2002

8 W 522/02

Normen:
ZPO § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2003, 1880
NJW-RR 2003, 494
OLGReport-Stuttgart 2003, 197

1. Der Vollstreckungsschuldner, der sich gegen eine Sachentscheidung des Rechtspflegers des Amtsgericht mit der sofortigen Beschwerde gewandt hat, hat unmittelbar nach Vorlage der Sache an das Landgericht die [...]
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