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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 15.05.2002

12 U 218/02

Normen:
BGB § 675 § 812 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BKR 2002, 886
MDR 2002, 1137
MDR 2002, 1137
NJW-RR 2002, 1478
OLGReport-Nürnberg 2002, 375
WM 2002, 2014
WM 2002, 2014
ZIP 2002, 1762

Die Klägerin verlangt die Rückzahlung eines Betrages von 53.104,74 DM (27.152,02 EUR) aus einer irrtümlichen Banküberweisung. Die Klägerin schuldete der Firma G B GmbH Werklohn in Höhe von 53.104,74 DM. Um diese [...]
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