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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 10.06.2002

Ws 675/02

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StVollzG § 56 Abs. 2 § 101 Abs. 1 § 103 Abs. 1

I. [Der Strafgefangene] hat am 5.2.2002 die Abgabe von Urin zur Untersuchung auf Drogen unter Aufsicht verweigert. Gegen ihn wurde mit Verfügung vom 7.2.2002 im Rahmen eines Disziplinarverfahrens Entzug der Verfügung [...]
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