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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.06.2002

4 W 1787/02

Normen:
ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Fundstellen:
MDR 2002, 1396
MDR 2002, 1396
NJW-RR 2002, 1728
OLGReport-Nürnberg 2003, 148

I. Der Senat wertet den als 'Erinnerung' bezeichneten Rechtsbehelf als sofortige Beschwerde. Als solche ist das Rechtsmittel zulässig (§ 104 Abs. 3 Satz 1, §§ 567 ff. ZPO ). II. Die sofortige Beschwerde ist auch [...]
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